Neu seit 01. Juli 2017 – Bauprodukteverordnung bedingt Leistungserklärungen für Kabel

Mit der neuen Bauprodukteverordnung (CPR - Construction Products Regulation No 305/2011) wurde auch das Brandverhalten von fest verlegten Kabeln in Bauwerken relevant.

 

Die ins Bauproduktegesetz übernommene Verordnung ist seit Oktober 2014 gültig. Seit dem 1. Juli 2017 ist die Übergangsphase beendet und die Bauprodukteverordnung ist seit diesem Zeitpunkt einzuhalten.

Was ändert sich durch die Bauprodukteverordnung?
Die von der Bauprodukteverordnung betroffenen Kabeltypen werden bezüglich ihres Brandverhaltens anhand einheitlicher Prüfnormen bewertet und in Brandklassen eingeteilt. Kabel, die als Bauprodukte gelten, dürfen ab dem
1. Juli 2017 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn dem Abnehmer eine Leistungserklärung ausgestellt wird. In der Leistungserklärung sind die dem Kabel zugehörigen Brandklassen und zusätzliche Informationen zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit enthalten. Diese Informationen müssen zudem auch mit dem Produkt geliefert werden.


Ab dem 1. Juli 2017 werden von Brugg Kabel zu den entsprechenden Kabeln mit den Rechnungen auch Leistungserklärungen versendet, die zusammen mit den Unterlagen des Bauwerks abzulegen sind. Auf der Verpackung der Kabel wird ausserdem eine entsprechende Etikettierung angebracht. Um die Ablage zu vereinfachen, wird als Erkennungscode eine Kombination aus unserer Verkaufsauftragsnummer und der jeweiligen Position sowohl auf der Leistungserklärung als auch auf der Etikettierung verwendet.


Nicht betroffen von der Bauprodukteverordnung sind Kabel, die unter die Maschinenrichtlinie fallen, Kabel, die nur temporär installiert werden, Sicherheitskabel, Kabel, die nicht in einem Bauwerk installiert werden und Garnituren. Weiterführende Informationen zu der Bauprodukteverordnung und deren Anwendung finden Sie im e-Catalog im Dokument „Brandschutz bei Kabeln“. Zudem empfehlen wir Ihnen den Kurs E in der Mittel und Niederspannung bei der Brugg Cables Academy (nächster Termine: 29.03.2018).


Sollten Sie im Zusammenhang mit der Bauprodukteverordnung Fragen haben, zögern Sie bitte nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.